Freelancer für technische Projekte
Für Unternehmen mit einer abgegrenzten Fachaufgabe, für die sich keine Stelle rechnet. Selbstständige Spezialisten auf Projektbasis — mit geprüften Referenzen und sauberer vertraglicher Abgrenzung.

Spezialwissen für sechs Monate — aber keine Stelle dafür
Eine Migration, eine Zulassung, eine Inbetriebnahme: Es gibt Aufgaben, die tiefes Spezialwissen verlangen und trotzdem enden. Eine Festanstellung dafür zu schaffen ist teuer und schwer zu besetzen, weil die passenden Leute meist gar keine suchen — sie arbeiten selbstständig.
- Für eine befristete Spezialaufgabe findet sich kaum jemand in Festanstellung
- Wer ohne Prüfung bucht, merkt erst im Projekt, ob die Referenzen tragen
- Eine unsaubere Vertragsgestaltung kann Jahre später zur Nachforderung führen
Woran Freelancer-Einsätze in der Technik scheitern
Selten am Tagessatz. Meist an ungeprüften Referenzen oder an der Vertragsgestaltung.
- Profil aus der Datenbank
Ein Lebenslauf wird weitergereicht. Ob die genannten Projekte wirklich so liefen, prüft niemand nach.
- Scheinselbstständigkeit ignoriert
Der Vertrag beschreibt eine Tätigkeit wie bei einem Angestellten. Die Prüfung kommt Jahre später.
- Fachliche Eignung ungeprüft
Wer die Technologie nicht kennt, kann einen Spezialisten nicht beurteilen — und reicht ihn trotzdem weiter.
- Vermittler verschwindet nach Start
Ist der Vertrag unterschrieben, endet die Betreuung. Bei Problemen im Projekt stehen Sie allein da.
- Referenzen tatsächlich geprüft
Wir sprechen mit früheren Auftraggebern und fragen nach, was im Projekt wirklich geliefert wurde.
- Abgrenzung von Anfang an
Werk- oder Dienstvertrag, Weisungsfreiheit, eigene Betriebsmittel: Wir gestalten den Rahmen sauber.
- Fachliche Prüfung durch Techniker
Berater mit ingenieurwissenschaftlichem Hintergrund führen das Fachgespräch vor der Vorstellung.
- Ansprechpartner über die Laufzeit
Wir bleiben während des Projekts erreichbar — für Sie und für den Freelancer.
Wie die Zusammenarbeit aussieht
Freelancer, Contractor, freiberuflicher Projektmitarbeiter — gemeint ist dasselbe, und größere Anbieter nennen es Contracting. Freelancer sind selbstständige Fachkräfte, die eine abgegrenzte Aufgabe auf eigene Rechnung übernehmen. Abgerechnet wird über Tages- oder Stundensätze, die Laufzeit ist vertraglich begrenzt. Anders als bei der Arbeitnehmerüberlassung besteht kein Arbeitsverhältnis und keine Weisungsbindung: Der Freelancer schuldet ein Ergebnis, nicht Anwesenheit.
Die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit
Genau dieser Unterschied ist der Punkt, an dem Einsätze rechtlich kippen können. Wird ein Freelancer faktisch wie ein Angestellter eingesetzt — feste Arbeitszeiten, Weisungen im Tagesgeschäft, Eingliederung in Ihre Abläufe, ausschließlich Ihre Betriebsmittel — kann die Deutsche Rentenversicherung den Einsatz nachträglich als abhängige Beschäftigung einstufen. Die Folge sind Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, unter Umständen für mehrere Jahre und mit Säumniszuschlägen.
Wir gestalten den Rahmen deshalb von Anfang an sauber: klar umrissener Leistungsgegenstand, Weisungsfreiheit in der Ausführung, eigene Betriebsmittel des Freelancers wo möglich, keine Eingliederung in Ihre Urlaubs- und Schichtplanung. Bei längeren oder kritischen Einsätzen empfehlen wir ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung — das schafft Rechtssicherheit vor Beginn statt Ärger danach. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht; bei Zweifeln sollte Ihr Justiziar den konkreten Vertrag prüfen.
Für welche Aufgaben Freelancer passen
Migrationen und Systemeinführungen, Zulassungs- und Nachweisführung, Inbetriebnahmen, Konstruktionsspitzen mit definiertem Lieferumfang, Gutachten und Machbarkeitsstudien, befristete Projektleitungen. Gemeinsam ist ihnen ein beschreibbares Ergebnis und ein absehbares Ende.
Geht es um dauerhaften Bedarf, ist die Personalvermittlung der Weg. Brauchen Sie Kapazität unter Ihrer Weisung, passt die Arbeitnehmerüberlassung. Für eine Führungsrolle auf Zeit ist Interim Management das Modell.
Scheinselbstständigkeit ist das eigentliche Risiko
Nicht der Tagessatz entscheidet über die Kosten eines Freelancer-Einsatzes, sondern die Vertragsgestaltung. Wird der Einsatz nachträglich als abhängige Beschäftigung eingestuft, drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen über mehrere Jahre. Wir gestalten den Rahmen von Anfang an sauber und empfehlen bei kritischen Einsätzen das Statusfeststellungsverfahren.
Projektrahmen und Tagessatz klärenSo läuft die Vermittlung ab
Vier Schritte. Bei klar umrissenen Aufgaben liegt der erste Vorschlag nach wenigen Tagen vor.
Aufgabe und Modell klären
Leistungsgegenstand, Zeitraum, Abgrenzung.
Wir klären, was genau geliefert werden soll, in welchem Zeitraum und woran der Erfolg gemessen wird. Dabei prüfen wir auch, ob die Aufgabe sich überhaupt für einen Freelancer eignet — oder ob Überlassung das passendere und rechtssicherere Modell wäre.
Auswahl und Fachgespräch
Passende Spezialisten ansprechen und prüfen.
Wir sprechen Freelancer aus unserem Netzwerk und dem Markt an. Ein Berater mit technischem Hintergrund führt das Fachgespräch und beurteilt, ob die Erfahrung zur Aufgabe passt.
Referenzen und Nachweise
Nachfragen statt Lebenslauf lesen.
Wir sprechen mit früheren Auftraggebern und fragen nach, was tatsächlich geliefert wurde. Außerdem prüfen wir Gewerbeanmeldung, Berufshaftpflicht und — wo relevant — Zertifikate und Sicherheitsüberprüfung.
Vertrag und Projektstart
Sauberer Rahmen, dann Beginn.
Wir gestalten den Vertrag mit klarer Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit, regeln Nutzungsrechte und Geheimhaltung. Während der Laufzeit bleiben wir Ansprechpartner für beide Seiten.
Ihr Ansprechpartner für Freelancer

Personalberater
Im Erstgespräch klären wir Leistungsgegenstand, Zeitraum und die vertragliche Abgrenzung — und ob ein Freelancer für Ihre Aufgabe überhaupt das richtige Modell ist.
Häufige Fragen zur Freelancer-Vermittlung
Was ist Scheinselbstständigkeit und wie vermeide ich sie?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger beauftragt ist, faktisch aber wie ein Angestellter arbeitet: eingegliedert in Ihre Abläufe, weisungsgebunden im Tagesgeschäft, ohne unternehmerisches Risiko. Die Deutsche Rentenversicherung kann den Einsatz dann rückwirkend als abhängige Beschäftigung einstufen — mit Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Vermeiden lässt sich das durch einen klar umrissenen Leistungsgegenstand, Weisungsfreiheit in der Ausführung, eigene Betriebsmittel und keine Eingliederung in Urlaubs- oder Schichtplanung. Wir gestalten den Rahmen entsprechend. Eine Rechtsberatung ist das nicht — bei Zweifeln sollte Ihr Justiziar den konkreten Vertrag prüfen.
Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?
Ein Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung, in dem vorab verbindlich geklärt wird, ob eine Tätigkeit selbstständig oder abhängig ausgeübt wird. Es schafft Rechtssicherheit vor Projektbeginn statt einer Überraschung bei der nächsten Betriebsprüfung. Bei längeren oder kritischen Einsätzen empfehlen wir es und unterstützen bei den Unterlagen.
Was kostet ein Freelancer?
Abgerechnet wird über Tages- oder Stundensätze, deren Höhe sich nach Spezialisierung, Marktlage und Projektdauer richtet. Der Satz enthält unsere Vermittlungsmarge, die wir Ihnen offenlegen. Reisekosten und Spesen regeln wir vor Projektbeginn schriftlich.
Was ist der Unterschied zur Arbeitnehmerüberlassung?
Der Freelancer ist selbstständig, arbeitet weisungsfrei und schuldet ein Ergebnis. Bei der Überlassung ist die Fachkraft bei uns angestellt, arbeitet unter Ihrer Weisung und schuldet Arbeitszeit. Brauchen Sie jemanden, der in Ihre Abläufe eingegliedert ist und Weisungen entgegennimmt, ist Überlassung das richtige und rechtssichere Modell — nicht ein Freelancer.
Kann ich einen Freelancer später fest anstellen?
Ja, wenn beide Seiten das wollen. Die Konditionen dafür regeln wir im Rahmenvertrag, damit später kein Streit entsteht. Häufig ergibt sich das aus dem Projekt heraus — dann besprechen wir die Übernahme mit Ihnen und dem Freelancer gemeinsam.
Wie schnell kann ein Freelancer starten?
Bei klar umrissenen Aufgaben liegt der erste Vorschlag nach wenigen Tagen vor, der Start ist ohne Kündigungsfrist möglich. Bei sehr spezieller Technologie oder erforderlicher Sicherheitsüberprüfung dauert es länger. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen, welcher Fall bei Ihnen vorliegt.
Was wir zusagen
Ein Freelancer-Einsatz steht und fällt mit Prüfung und Vertragsgestaltung. Beides liegt bei uns.
Projekt besprechen
Aufgabe, Zeitraum, Technologie. Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages.